Beweissicherung mit VORHER-NACHHER Vergleich
Aufnahme des Bauzustands VOR Baubeginn, mit digitaler Zustandsverortung
Vergleich mit dem Zustand NACH Bauende.
Erstellung einer qualifizierten vergleichenden Betrachtung.
Die Erstellung der Dokumentation erfolgt durch eine systematische und digitale Verortung der Feststellungen in Form von Fotoaufnahmen und/oder 3D-Laserscans.
Der Ablauf der Beweissicherung erfolgt dabei in Anlehnung an den Leitfaden zur bautechnischen Beweissicherung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau (Stand 11/2021):
"Im Umfeld der meisten Baumaßnahmen, seien es Hochbau- oder Infrastrukturmaßnahmen, befinden sich bauliche Anlagen. Auf diese entstehen durch die Interaktion mit dem Baugrund während einer Baumaßnahme Einwirkungen, die dazu führen können, dass auch bei großer Sorgfalt in der Planung und Abwicklung der Baumaßnahme Schäden an der Nachbarbebauung auftreten. Im Zuge der Durchführung einer Baumaßnahme kann es deshalb zu Streit über die Verursachung bestehender Schäden kommen. Es ist dann, falls vorab keine Vorkehrungen zur Dokumentation, d.h. zur Beweissicherung der Nachbargebäude, getroffen wurden, im Nachhinein sehr aufwändig, den Entstehungszeitpunkt und die Ursache der Schäden zu rekonstruieren und zu beurteilen. Es kann zu kostenintensiven Gerichtsverfahren kommen. Im Sinne eines angemessenen Nachbarschaftsverhältnisses dient die Dokumentation des baulichen Zustands der Nachbarbebauung vor Beginn der Baumaßnahme durch eine bautechnische Beweissicherung der Vermeidung von Streitigkeiten. Auf dieser Grundlage können Schädigungen durch die Baumaßnahme eindeutig identifiziert werden. Dies ermöglicht es, berechtigte Ansprüche Geschädigter zu klären bzw. unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
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Dem Auftraggeber dient die Beweissicherung dazu, unberechtigte Ansprüche der Nachbarn abzuwehren. Der Nachbar hat die Möglichkeit, durch die Beweissicherung im Zuge der Baumaßnahme aufgetretene Schäden zu belegen und berechtigte Forderungen zu deren Beseitigung durchzusetzen. Im Vorfeld der Beweissicherung muss die Baumaßnahme beschrieben werden. Auf dieser Grundlage muss generell entschieden werden, inwieweit Fachingenieure (z.B. Tragwerksplaner, Baugrundgutachter) mit einzubinden sind. Es ist erforderlich, den Umfang einer Beweissicherung und die Anzahl der Begehungen festzulegen. Dies beinhaltet, wie die Ergebnisse der Beweissicherung entsprechend dokumentiert und ob Zwischenbegehungen während der Durchführung der Baumaßnahme erforderlich werden, z.B. zur Schadensabgrenzung bei verschiedenen beteiligten Firmen (Abbruchunternehmen, Rohbau, Ausbau)."
Wichtig ist bei der Durchführung der Beweissicherung die vorherige Einholung der Zustimmungen der betroffenen Nachbarn und Anlieger. Bei der Durchführung der Beweissicherung werden die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Anlieger, Eigentümer und Nutzer unbedingt gewahrt. Es erfolgen grundsätzlich keine Fotoaufnahmen von Personen und PKW; die Beweissicherung wird den betroffenen Anliegern im Regelfall ausgehändigt. Ohne Zustimmung der betroffenen Anlieger erfolgt keine Weitergabe der aufgenommenen Dokumentation. Der Datenschutz bleibt grundsätzlich gewahrt.