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Beweissicherung

Gerichtliche Beweissicherung
"Selbständige Beweisverfahren" gemäß Zivilprozessordnung im gerichtlichen Auftrag für das Bestellungsgebiet:
– Durchführung von Ortsterminen und Dokumentation der festgestellten Tatsachen sowie der Beurteilung in Form eines
Gerichtsgutachtens.
– Baumängelbeurteilung und -bewertung.
– Vorschläge zur Mängelbeseitigung und deren Bewertung


Private Beweissicherung
Baumängelaufnahme und Dokumentation des Ist-Zustandes, z.B. vor der Ausführung von Baumaßnahmen in der Umgebung oder Nachbarschaft für das Bestellungsgebiet.
– Durchführung von Ortsterminen und Dokumentation von Baumängeln sowie der
Beurteilung in Form eines Privatgutachtens.
– Aufnahme eines Schadensbildes vor der Ausführung von Bauleistungen.
– Erarbeitung von Sanierungsvorschlägen

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