Beweissicherung
Gerichtliche Beweissicherung
"Selbständige Beweisverfahren" gemäß Zivilprozessordnung im gerichtlichen Auftrag für das Bestellungsgebiet:
– Durchführung von Ortsterminen und Dokumentation der festgestellten Tatsachen sowie der Beurteilung in Form eines
Gerichtsgutachtens.
– Baumängelbeurteilung und -bewertung.
– Vorschläge zur Mängelbeseitigung und deren Bewertung
Private Beweissicherung
Baumängelaufnahme und Dokumentation des Ist-Zustandes, z.B. vor der Ausführung von Baumaßnahmen in der Umgebung oder Nachbarschaft für das Bestellungsgebiet.
– Durchführung von Ortsterminen und Dokumentation von Baumängeln sowie der
Beurteilung in Form eines Privatgutachtens.
– Aufnahme eines Schadensbildes vor der Ausführung von Bauleistungen.
– Erarbeitung von Sanierungsvorschlägen